Der Winterdienst in Berlin ist eine Rutschpartie

Bis Ende Januar sind beim bezirklichen Ordnungsamt 135 Beschwerden zu mangelndem Winterdienst eingegangen. 150 Bürgergespräche wurden geführt und 24 Anzeigen gefertigt. Der Berliner Winterdienst läuft nicht unbedingt wünschenswert und gerade viele ältere Menschen trauen sich kaum noch aus dem Haus.

Zu dick ist die Schicht aus Schnee und Eis, auf der dann das Ausrutschen eine große Gefahr ist. Die Folgen spürt auch das Unfallkrankenhaus Berlin.

Die Zuständigkeiten für den Winterdienst in Berlin sind – nun ja – komplex.

Das sogenannte Straßenreinigungsgesetz regelt, dass die Anlieger „zum Winterdienst jeweils vor ihren Grundstücken auf den in gleicher oder ähnlicher Richtung verlaufenden nächstgelegenen Gehwegen einschließlich der zu den Grundstücken abzweigenden oder im Bereich von Eckabstumpfungen befindlichen Gehwegabschnitten verpflichtet“ sind.

Bei Straßen ohne Gehweg auf der bevorzugten Lauffläche und bei nicht genügend ausgebauten Straßen, die im Straßenreinigungsverzeichnis in der Kategorie C aufgeführt sind, gibt es eine erweiterte Räumpflicht. Hier müssen die Eigentümer bis zur Straßenmitte räumen und zusätzlich den Weg am Grundstück, auf dem ein Gehweg wäre.

Radwege hingegen sind von der BSR von Schnee zu beräumen.

Wie gut das ganze Konstrukt funktioniert, kann man aktuell beobachten. Ich würde es so zusammenfassen: Ja, jeder Einzelne kann sich auf solche Situationen besser vorbereiten und entsprechend räumen. Und das Land Berlin hat hier großen Nachbesserungsbedarf. Die BSR sowie die Straßen- und Grünflächenämter sollten mit gutem Beispiel voran gehen. Das ist aktuell nicht erkenntlich.

 

veröffentlicht am 06.02.2026