
Die degewo antwortet zu den Müllabwurfschächten am Springpfuhl
Tagelang haben Betroffene mit mir Unterschriften für einen offenen Brief gesammelt. Über 400 Unterschriften sind zusammengekommen und die Bewohnerschaft hat damit die degewo aufgefordert, von den Plänen zur Stillegung der Müllabwurfschächte abzurücken. Nun hat die degewo darauf abweisend geantwortet.
Die genaue Antwort können Sie etwas weiter unten in Gänze nachlesen. Für mich ist nun klar, dass die degewo an ihrer Position und den vorgebrachten Argumenten festhält, obwohl es begründeten Zweifel daran gibt. Ausräumen konnte die degewo diese nicht. Ich habe mich dazu entschieden einen Antrag in die Bezirksverordnetenversammlung einzubringen.
Mit dem Antrag soll das Bezirksamt ersucht werden, ggü. der landeseigenen degewo zu bestätigen, dass keinerlei baurechtliche Bedenken gegen den Weiterbetrieb der Müllabwurfschächte in den drei Doppelhochhäusern am Springpfuhl sprechen, sofern die Vorgaben aus § 45 der Berliner Bauordnung eingehalten werden.
Weiterhin soll dem Bezirksamt empfohlen werden. sich ggü. der degewo dafür einzusetzen, dass diese eine Einwohnerversammlung zur Thematik veranstaltet, um die Mieterschaft bei den geplanten Maßnahmen vorab zu beteiligen. Außerdem werde ich an der degewo-Sommertour teilnehmen, in der politische Entscheidungsträger eingeladen sind. Dort platziere ich unser Thema noch einmal. Ich bleibe dran, damit die Müllschlucker nicht stillgelegt werden.
Hier können Sie die komplette Antwort der degewo nachlesen:
Sehr geehrter Herr Grothe,
mit Schreiben vom 4. April 2026 baten Sie um Erläuterung zur geplanten Stilllegung der Müllabwurfanlagen in den Häusern Allee der Kosmonauten 67 und 69 sowie Helene‑Weigel‑Platz 6, 7, 13 und 14 und haben uns den offenen Brief der Bewohnerschaft übersandt.
Wir danken Ihnen für die Bündelung der Rückmeldungen sowie für Ihr Engagement im Interesse der Mieterinnen und Mieter.Wir nehmen die Hinweise der Anwohnerschaft ernst und möchten die Hintergründe unserer Entscheidung nachvollziehbar darlegen.
- Stilllegung der Müllabwurfanlagen / Begründung der Maßnahme
Die Sorgen der Mieterschaft – insbesondere älterer und mobilitätseingeschränkter Personen – sind uns bewusst. Gleichwohl ist die Außerbetriebnahme der Müllabwurfanlagen aus brandschutzrechtlichen, bauordnungsrechtlichen und wirtschaftlichen Gründen erforderlich.
Gemäß § 45 Abs. 3 der Berliner Bauordnung dürfen Abfallschächte nicht mehr errichtet werden. Bestehende Abfallschächte sind außer Betrieb zu nehmen, wenn die Einhaltung der abfallrechtlichen Trennpflichten sowie der brandschutzrechtlichen Belange nicht gewährleistet ist.
Im Rahmen umfassender fachlicher Bewertungen wurde festgestellt, dass die bestehenden Müllabwurfanlagen die heute geltenden brandschutz‑ und baurechtlichen Anforderungen nicht mehr erfüllen. Für einen Weiterbetrieb wären weitreichende brandschutztechnische Ertüchtigungen erforderlich. Dazu zählen insbesondere der Austausch der vorhandenen Türen zu den Einwurfräumen durch Brandschutztüren, die Herstellung eines Müllsammelraums mit einer brandschutztechnischen Klassifizierung F90 sowie die Erneuerung weiterer brandschutztechnischer Installationen.
Da die Voraussetzungen für einen gesetzeskonformen Weiterbetrieb nicht gegeben sind, wurde eine detaillierte Planung nicht weiterverfolgt und folglich auch keine Angebotseinholung veranlasst. Sowohl die erforderlichen brandschutztechnischen Ertüchtigungen als auch die Herstellung eines Müllabwurfsystems, das eine gesetzeskonforme Abfalltrennung ermöglichen würde, wären mit erheblichen Kosten verbunden, die wirtschaftlich nicht vertretbar sind.
Hinzu kommt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abfalltrennung über Müllabwurfanlagen systembedingt nicht sichergestellt werden kann. Die Anlagen sind ausschließlich für die Entsorgung von Hausmüll vorgesehen; eine Mülltrennung ist systemisch nicht möglich und wird durch die Nutzenden vorgenommen. Die praktische Erfahrung zeigt, dass regelmäßig unterschiedliche Abfallfraktionen – darunter Wertstoffe, Papier, Bioabfälle, Glas und sogar Sperrmüll – gemeinsam über die Schächte entsorgt werden. Dies führt dazu, dass der Entsorger bei Kontrollen die Abfuhr verweigert und kostenintensive Sonderleerungen erforderlich werden. Eine nachträgliche Trennung vor Ort ist unter den gegebenen Bedingungen nicht realisierbar.
Die Mieterschaft in Marzahn wurde frühzeitig und in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt über die geplante Schließung informiert.
Die Häuser am Springpfuhl gehören zu den letzten Objekten im Bestand, in denen dieser Schritt nun umgesetzt wird.
- Auswirkungen auf die Bewohnerschaft / Modernisierungsumlage
Uns ist bewusst, dass der Wegfall der Müllschlucker für viele Menschen, insbesondere in Hochhäusern mit bis zu 25 Etagen, eine Veränderung im Alltag bedeutet. Gleichzeitig verfügen alle betroffenen Häuser bereits über Müllstandsflächen im Außenbereich für Recyclingtonnen, die im Zuge der Umstellung gegebenenfalls erweitert oder neu gestaltet werden.
Die Entscheidung zur Schließung wurde unternehmensweit von degewo getroffen und basiert auf den Vorgaben der Berliner Bauordnung (§ 45 Abs. 3). Vor diesem Hintergrund ist die Außerbetriebnahme der Anlagen rechtlich geboten. Die Umsetzung der Stilllegung der Müllabwurfanlagen ist mit baulichen Anpassungen verbunden, die gemäß den gesetzlichen Vorgaben als Modernisierungsmaßnahmen einzuordnen sind und daher zu entsprechenden Mieterhöhungen führen können. Der Ansatz zur Modernisierungsumlage ergibt sich dabei aus dem Umstand, dass der Grund für die Durchführung der Maßnahme nicht vom Vermieter zu vertreten ist.
Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass die Schließung der Anlagen perspektivisch zu einer Entlastung bei den Betriebskosten führen kann. Diese Einsparungen hängen maßgeblich vom Trennverhalten der Mieterschaft ab und stellen einen positiven Effekt der Umstellung dar.
- Weitere angesprochene Punkte
Die Sorge hinsichtlich Sauberkeit sowie eines möglichen Schädlingsbefalls nehmen wir sehr ernst. Bereits heute erfolgen regelmäßige Reinigungen und eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung, die auch künftig fortgeführt wird.
Zusätzlich haben Sie den Wunsch nach einer Mieterversammlung angesprochen, bevor weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Nach sorgfältiger Prüfung sehen wir aktuell jedoch keinen Anlass für eine Versammlung, da die angesprochenen Themen bereits über unsere verlässlichen Kommunikationswege beantwortet wurden. Gleichwohl prüfen wir fortlaufend, wie wir die Information der Mieterinnen und Mieter weiter verbessern und den Dialog begleiten können.
Wir verstehen den Wunsch der Bewohnerschaft, die Müllabwurfanlagen weiter zu nutzen. Nach sorgfältiger Abwägung aller rechtlichen, sicherheitsrelevanten und wirtschaftlichen Aspekte sehen wir hierfür jedoch keine tragfähige Grundlage.
Freundliche Grüße
Referentin Vorstandsbüro
veröffentlicht am 05.05.2025