
Ein Jahr nach dem Unfall: Minimalmaßnahmen statt Sicherheit auf den Schmetterlingswiesen
Im Sommer 2024 habe ich mich nach einem Unfall auf den Schmetterlingswiesen bei der Elternschaft erkundigt, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um solche Unfälle künftig zu verhindern.
Daraus ist ein Antrag in der Bezirksverordnetenversammlung entstanden, der auf Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen vom Bezirksparlament beschlossen wurde.
Darin wird das Bezirksamt ersucht, an den Schmetterlingswiesen bei der Durchwegung westlich der Wiesen in Richtung Distelfalterstraße Maßnahmen zu treffen, um die Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich zu erhöhen und den Radverkehr in Richtung Norden und Süden zu entschleunigen. Dazu sollten insbesondere Bodenmarkierungen, Verkehrsschutzgitter oder Bodenwellen geprüft werden.
Nun, ein Jahr später, habe ich mich nach dem aktuellen Stand erkundigt. Leider plant das Bezirksamt eine absolute Minimalvariante und verweist darauf, dass in einer Grünanlage offiziell gar kein Radfahren erlaubt ist. Leider blendet das die Realität völlig aus und auch künftig bleiben solche Unfälle nicht ausgeschlossen.
Wenn Sie auch meiner Meinung sind, dann schreiben Sie gerne eine Mail direkt an die zuständige Stelle. Der gemeinsame Druck hilft hoffentlich die Maßnahme doch noch umzusetzen. Ich werde mich dafür im politischen Gremium parallel einsetzen.
Den genauen Wortlaut der Antwort auf meine Anfrage können Sie hier nachlesen:
Zur Verkehrssicherheit auf den Schmetterlingswiesen
Frage 1: Wie ist der Umsetzungsstand der Drucksache 2046/IX?
Das Bezirksamt wurde in der DS 2046/IX ersucht, an den Schmetterlingswiesen bei der Durchwegung westlich der Wiesen in Richtung Distelfalterstraße Maßnahmen zu treffen, um die Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich zu erhöhen und den Radverkehr in Richtung Norden und Süden zu entschleunigen. Dazu sollen insbesondere Bodenmarkierungen, Verkehrsschutzgitter oder Bodenwellen geprüft werden. Grundsätzlich ist hierzu mitzuteilen, dass laut Grünanlagengesetz von Berlin das Rad fahren in Grünanlagen nicht gestattet ist (§6 Abs. 2 „Tätigkeiten, wie Rad-, Skateboard fahren, Ballspielen, Baden, Bootfahren, Reiten und Grillen sind nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen gestattet.“) Bisher sind keine Flächen besonders für Rad fahren ausgewiesen.
Frage 2: Welche Schritte wurden durch das Bezirksamt im vergangenen Jahr seit der Beschlussfassung und der vorangegangenen Unfälle veranlasst, um die Sicherheit an der Stelle zu erhöhen?
Durch das Bezirksamt wurde die speziell geschilderte Situation geprüft. Aktuell wird die Zuwegung aus der Mohrenfalterstrasse in die Grünanlage mit Poller gegen Zufahren von Kraftfahrzeugen gesichert. Es wird empfohlen, die dortigen Poller durch versetzt eingebaute Verkehrsschutzgitter zu ersetzen. Hiermit wird ein ungehindertes Einfahren in die Grünanlage durch Radfahrende verhindert. Radfahrende würden absteigen und müssten im Kreuzungsbereich wieder aufsteigen. Dabei kann der Nord-Süd-Verkehr in der Grünanlage ausreichend berücksichtigt werden. Bodenmarkierungen und Bodenwellen werden als wenig erfolgreich bewertet, da sie nicht zwangsläufig zu einer Reduzierung der Geschwindigkeiten von Radfahrenden führen.
Frage 3: Welche weiteren Schritte plant das Bezirksamt im laufenden Jahr?
Die Beschaffung und der Einbau von entsprechenden Verkehrsschutzgittern ist für 2025 vorgesehen.
veröffentlicht am 01.08.2025