Müllschlucker: Offener Brief an die degewo versandt

Nachdem die degewo der Mieterschaft der Wohntürme am Springpfuhl mitgeteilt hat, die Müllschlucker außer Betrieb nehmen zu wollen, habe ich mit engagierten Bewohnern Unterschriften für den Erhalt gesammelt.

Über 400 Unterschriften sind zusammengekommen. Das ist ein toller Erfolg und zeigt, wie wenig akzeptiert die Pläne der degewo sind.

Inzwischen habe ich ein entsprechendes Schreiben an die degewo mit der Anzahl der Unterschriften verschickt. Darin fordere ich auch eine Mieterveranstaltung, welche durch die degewo organisiert und bei der Rede und Antwort gestanden werden soll.

Sobald eine Rückantwort vorliegt, werde ich an dieser Stelle wieder informieren.

 

Hier können Sie das Anschreiben und den offenen Brief noch einmal nachlesen:

 

Ihr Bestreben die Müllschlucker am Springpfuhl Berlin, 4. April 2026 stillzulegen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bewohner/innen der Häuser Allee der Kosmonauten 67 und 69 sowie der Häuser Helene- Weigel-Platz 6, 7, 13 und 14 wurden von Ihnen über die geplante Stillegung der Müllabwurfschächte informiert .

Seitdem hat sich die Bewohnerschaft der Häuser organisiert und Unterschriften zum Erhalt der Müllabwurfanlage gesammelt. Den von 402 Bewohner/innen unterzeichneten offenen Brief füge ich diesem Schreiben bei. Aus Datenschutzgründen stelle ich die Unterschriftenlisten auf Anfrage einer bevollmächtigten Person zur Ansicht zur Verfügung. Ich habe die Kommunikation mit Ihnen in die Hand genommen und bitte Sie, mir die Antwort darauf zukommen zu lassen, damit ich die Menschen vor Ort bzw. die Unterstützenden entsprechend informieren kann.

Einige Ihrer Argumente möchte ich bereits jetzt aufgreifen und Sie außerdem bitten eine umfassende Informationsveranstaltung für die Mieter/innen zu organisieren, auf der Sie über die Maßnahme, die rechtlichen Grundlagen und die Auswirkungen informieren, bevor weitere Maßnahmen eingeleitet werden.

Zur Frage der Brandschutzanforderungen: Sie verweisen auf die Berliner Bauordnung § 45 Abs. 3 sowie auf wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Ertüchtigung. Wir bitten Sie, uns die entsprechenden brandschutztechnischen Gutachten im Einzelnen vorzulegen, die belegen, dass eine Nachrüstung tatsächlich unverhältnismäßig wäre. In den Häusern wurden bereits vor Jahren Brandschutztüren realisiert, um den Weiterbetrieb sicherzustellen.

Zur Modernisierungsumlage: Die Schließung der Müllschlucker stellt für die Mieterinnen und Mieter eine erhebliche Verschlechterung des Wohnkomforts dar. Es ist aus der Sicht der Bewohnerschaft nicht akzeptabel, für den Wegfall einer Leistung eine Modernisierungsumlage zu erheben.

Zur behaupteten Zustimmung anderer Mieter/innen: Die von Ihnen erwähnten positiven Rückmeldungen spiegeln nicht die Meinung der Mehrheit der Bewohnerschaft wieder, wie die Unterschriftensammlung belegt.

Zu den Entsorgungskosten: Sie stellen als Argument die hohen Gebühren für die Restmülltonnen in den Raum. Diese Kosten würden allerdings auch durch einen Müllplatz im Außenbereich nicht sinken. Das Aufkommen an Restmüll nimmt nicht ab, weil eine andere Methode für den Weg zu den Tonnen geschaffen wurde.

Zur vermeintlich nicht funktionierenden Mülltrennung: Die Mülltrennung in den Häusern läuft laut den Erfahrungen der Mieter/innen gut und zeigt sich vor allem dadurch, dass die entsprechenden Tonnen für Papier und Kunststoff regelmäßig die Kapazitätsgrenze erreichen. Es ist also nicht so, dass ausschließlich alles im Restmüll landet und die Mülltrennung nicht eingehalten wird. Ferner stellt auch ein Müllplatz nicht automatisch sicher, dass entsprechend getrennt wird.

Zur Sauberkeit des Stellplatzes: Seitens der Bewohner/innen besteht die große Sorge, dass ein größerer Müllplatz mit Restmüll-Tonnen Ratten und andere Nager anzieht und somit regelmäßig Meldungen beim Gesundheitsamt erforderlich werden (SchädlingsbekämpfungsV). Schon jetzt gibt es viele Ratten auf den bestehenden Müllplätzen. Mit den neuen Restmülltonnen ist von einer Ausbreitung des Befalls auszugehen.

Zu Ihrem Bezug auf die Berliner Bauordnung: Sie stellen richtigerweise heraus, dass die folgende Regelung in der Berliner Bauordnung enthalten ist: “Bestehende Abfallschächte sind außer Betrieb zu nehmen, wenn die Einhaltung der abfallrechtlichen Trennpflichten und die brandschutztechnischen Belange nicht gewährleistet sind.” Wie oben beschrieben sind im vorliegenden Fall der Hochhäuser am Springpfuhl beide Bedingungen nicht erfüllt, sodass die Stilllegung anderen Faktoren zuzuordnen ist, die sie bislang unzureichend kommuniziert haben.

Die Bewohnerschaft erwartet eine ernsthafte Auseinandersetzung mit ihrem Anliegen und bittet um eine entsprechende Mieter/innenversammlung. Bitte prüfen Sie das Anliegen wohlwollend.

Beste Grüße

Pascal Grothe

 

Offener Brief

Sehr geehrte Damen und Herren der degewo,

seit dem Erstbezug der Wohntürme sind die Müllschlucker im Einsatz und erleichtern gerade den älteren Bewohner/innen unnötige Wege in das Erdgeschoss. Immer wieder gab es Versuche durch abwechslungsreiche Argumente die Müllabwurfanlage außer Betrieb zu nehmen. Die Bewohnerschaft hat sich dagegen immer erfolgreich gewehrt und tut dies auch bei ihrem neuerlichen Versuch tun.

Besonders empört uns der Versuch die Verschlechterung und die Wegnahme eines Komforts, den es seit dem Bau der Häuser gibt, als Modernisierung zu verkaufen und Mieterhöhungen damit zu rechtfertigen. Insbesondere deswegen, weil degewo damit als landeseigene Gesellschaft gegen geltendes Recht verstößt. Das hatte das Amtsgericht Neukölln am 7. Juni 2016 entschieden (AZ: 11C 314/15). Zudem wurden in der Vergangenheit bereits Maßnahmen ergriffen, um den dauerhaften Weiterbetrieb abzusichern. Zum Beispiel der Einbau von enstprechenden Brandschutztüren.

Wir fordern Sie mit diesem Brief gemeinsam auf, von Ihren Absichten Abstand zu nehmen und andere Lösungen vorzuschlagen. Eine Außerbetriebnahme der Schächte halten wir nicht für notwendig. Wir sprechen uns für einen Erhalt der Müllabwurfanlage aus.

Mit freundlichen Grüßen

Die Bewohner/innen

 

veröffentlicht am 06.04.2026