Erneuter Versuch die Müllschlucker abzuschaffen
Darum geht's:

Haben die Müllschächte in den Springpfuhl-Wohntürmen jetzt doch ein Ende?
Die degewo informierte die Mieter/innen in einem Schreiben darüber, dass zwischen dem 15. Juni und dem 4. September die Müllplatze erweitert und anschließend ab November die Müllabwurfanlage geschlossen werden soll. Die Baukosten werden auf 114.998,12 EUR geschätzt (wohlgemerkt je Haus) und diese Kosten sollen als Modernisierungszuschlag nach §559 BGB auf die Mieter/innen umgelegt werden. Die degewo argumentiert in Ihrem Schreiben an die Mieter/innen, dass durch die Maßnahme der Gebrauchswert der Mietsache steigt, wegen der Verringerung von Lärm-, Schmutz- und Geruchsbelästigungen. Dabei bringt es für die Bewohner/innen des Hauses vor allem eins: mehr Arbeit, weniger Komfort und eine Veränderung der lange durchgeführten Praxis.
Der Berliner Mieterverein informiert auf seiner Internetseite darüber, dass eine Stilllegung keine Modernisierung ist.
Das hatte das Amtsgericht Neukölln am 7. Juni 2016 entschieden (AZ: 11C 314/15). Der Grund war dem Gericht zufolge, dass mit der Stillegung keine Endenergie eingespart werden könne. Das sei aber nötig, damit eine Maßnahme als umlagefähige Modernisierung gelte.

Vor ca. 10 Jahren wollte die degewo eine solche Maßnahme schon einmal durchsetzen, scheiterte jedoch am Willen der Bewohner/innen. Aufgrund massiver Proteste konnte die Schließung damals verhindert werden. Auch damals gab es angebliche Brandschutzgründe und es sei alternativlos. Nun möchte man sich in einem zweiten Anlauf die Instandhaltung der Schächte sparen und gleichzeitig mit der so betitelten Modernisierung die Miete erhöhen.
Gemeinsam mit Ihnen möchte ich das nicht hinnehmen und Unterschriften für unser Anliegen sammeln. Dazu werde ich sowohl im Haus mit einer Unterschriftenliste dafür werben, als auch Sie dazu einladen an dieser Stelle digital zu unterschreiben.
OFFENER BRIEF
Sehr geehrte Damen und Herren der degewo,
seit dem Erstbezug der Wohntürme sind die Müllschlucker im Einsatz und erleichtern gerade den älteren Bewohner/innen unnötige Wege in das Erdgeschoss. Immer wieder gab es Versuche durch abwechslungsreiche Argumente die Müllabwurfanlage außer Betrieb zu nehmen. Die Bewohnerschaft hat sich dagegen immer erfolgreich gewehrt und tut wird dies auch bei ihrem neuerlichen Versuch tun.
Besonders empört uns der Versuch die Verschlechterung und die Wegnahme eines Komforts, den es seit dem Bau der Häuser gibt, als Modernisierung zu verkaufen und Mieterhöhungen damit zu rechtfertigen. Insbesondere deswegen, weil degewo damit als landeseigene Gesellschaft gegen geltendes Recht verstößt. Das hatte das Amtsgericht Neukölln am 7. Juni 2016 entschieden (AZ: 11C 314/15). Zudem wurden in der Vergangenheit bereits Maßnahmen ergriffen, um den dauerhaften Weiterbetrieb abzusichern. Zum Beispiel der Einbau von enstprechenden Brandschutztüren.
Wir fordern Sie mit diesem Brief gemeinsam auf, von Ihren Absichten Abstand zu nehmen und andere Lösungen vorzuschlagen. Eine Außerbetriebnahme der Schächte halten wir nicht für notwendig. Wir sprechen uns für einen Erhalt der Müllabwurfanlage aus.
Mit freundlichen Grüßen
Die Bewohner/innen
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