Preisgewitter

Aktuelle Anfrage zum Preisgewitter

In aktuellen Flugblättern informiert die CDU über die Absicht des Eigentümers des Grundstücks vom ehemaligen Preisgewitter dort eine Entwicklung vorzunehmen. Über die Nähe zu Investoren kann man natürlich debattieren. Ich konzentriere mich darauf, was schon feststeht:

Im Bebauungsplan ist klar geregelt, was dort realisiert werden kann. Darüber hatte ich bereits in diesem Kiezblog-Beitrag berichtet. Schon einmal gab es Bemühungen des Investors dort etwas anderes zu bauen, als im Plan des Stadtentwicklungsamtes vorgesehen. Zitat:

Im Rahmen des Gespräches wurde von Seiten des Fachbereichs Stadtplanung darüber informiert, dass das geplante Vorhaben im Geltungsbereich des laufenden Bebauungsplanverfahrens 10-47 liegt. Die geplante Wohnbebauung steht der im Bebauungsplanverfahren vorgesehenen Nutzungsart als „Sondergebiet Nahversorgung“ entgegen und ist deshalbnach derzeitigem Stand nicht zulässig.

Ich gehe davon aus, dass dies auch den jetzt zuständigen Entscheidungsträgern bekannt ist und der Wunsch der Anwohnerschaft berücksichtigt wird, wonach dort keine intensive Bebauung stattfinden soll.

Dazu habe ich erneut eine Anfrage eingereicht. Mehr dazu in Kürze.

 

veröffentlicht am 02.12.2023