Gesperrte Bahnübergänge – Was jetzt wichtig ist
Der Bahnübergang am S-Bahnhof Biesdorf wurde im August 2020 für den Fuß- und Radverkehr geschlossen.
Trotz hinweisen im Bezirksparlament wurden durch das Straßen- und Grünflächenamt bisher keine Umleitungen für den Radverkehr ausgeschildert.
Gerade mit Lastenrädern oder Anhängern ist der Aufzug jedoch keine Alternative.
§39 MobG. sagt ganz klar:
„Während aller Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland soll eine sichere Radverkehrsführung sichergestellt werden. Müssen Abschnitte von Straßen oder anderen Elementen im Radverkehrsnetz vollständig gesperrt werden, so ist für ausgewiesene Umfahrungsstrecken zu sorgen.“
Das Bezirksamt ist an dieser Stelle nicht tätigt geworden. Das sollte nun schnell nachgeholt werden.
Ich habe ein Umleitungskonzept erstellt und an das Bezirksamt gesendet. Es befindet sich aktuell in Abstimmung zwischen dem Bezirksamt und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Die Baustelle der Deutschen Bahn wird bis März 2021 bestehen. Wir benötigen für die Zwischenzeit alternative Wege, wie es im Übrigen das Gesetz (§39 MobG) vorsieht.
Das ist noch zu sagen:
Es ist müßig, dass immer wieder auf fehlende oder mangelhafte Ausschilderungen an Baustellen durch die Einwohnenden aufmerksam gemacht werden muss. Hier ist ein proaktives Handeln durch das zuständige Amt wünschenswert. Wichtig ist, dass keine Verkehrsteilnehmenden aus dem Blick verloren werden.
veröffentlicht am 12.12.2020