Grundschule in der Haltoner Straße: Fragen zum Interimsstandort am Dankratweg
Es gab viele Rückfragen nach der Meldung, dass wegen der späteren Eröffnung der Grundschule in der Haltoner Straße nahe des Elsterwerdaer Platzes in Biesdorf der ehemalige Schulstandort am Dankratweg reaktiviert werden soll. Dort soll die neue Grundschule vorfristig gegründet werden.
Mit einer Anfrage habe ich mich an das Bezirksamt gewandt, um Auskünfte für betroffene Eltern einzuholen. Die Information der Eltern war hier, wie auch bei anderen Schulbaumaßnahmen, viel zu lückenhaft.
Die Aussagen des Bezirksamtes lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Am Interimsstandort Dankratweg wird eine ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) sowie ein Schulmittagsessen durch ein beauftragtes Cateringunternehmen angeboten. Die Verantwortung für den „Hortbetrieb“ liegt bei der Schulleitung.
Da die 40. Grundschule eine neue Einrichtung ist, werden die neu eingestellten pädagogischen und nicht-pädagogischen Mitarbeiter sowohl am Interimsstandort als auch später im endgültigen Schulgebäude tätig sein. Zum Schulstart wird ein eigener Hausmeister für die Schule, auch am Interimsstandort, bereitgestellt.
Für Geschwisterkinder, die durch eine Änderung des Einschulungsbereichs betroffen sind, gilt: Wenn ältere Geschwister an der Fuchsberg-Grundschule lernen, werden diese Kinder auf Antrag den Kindern des aktuellen Einschulungsbereichs gleichgestellt.
Die Frage nach den Oberschulplätzen wurde abschmetternd beantwortet, aber lesen Sie selbst:
Den genauen Wortlaut der Antwort auf meine Anfrage können Sie hier nachlesen:
Frage 1: Wie wird die Hortversorgung und die Essensversorgung am Dankratweg geregelt?
Grundsätzlich wird es für diesen Interimsstandort ebenfalls eine ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) sowie eine Schulmittagsessensverpflegung geben. Die Verantwortung und inhaltliche Ausrichtung für einen „Hortbetrieb“ liegen als schulinnere Angelegenheiten in den Händen der zukünftigen Schulleitung. Für die Schulmittagsessensverpflegung wird ein entsprechendes Cateringunternehmen durch den Schulträger beauftragt.
Frage 2: Wird der gleiche Personalstamm der neuen Schule von der Haltoner Straße bereits am Dankratweg eingesetzt?
Die 40. Grundschule ist eine neugegründete Schule, die interimsweise – bis zur Fertigstellung des Schulneubaus – in dem Dankratweg aufwachsen wird. Es ist daher anzunehmen, dass die für diesen neuen Schulstandort neu eingestellten pädagogischen wie nichtpädagogischen Beschäftigten sowohl im Interimsstandort als dann auch im späteren Schulgebäude tätig sein werden. Bezogen auf das schulische Personal kann der Schulträger hierzu jedoch keine näheren Auskünfte geben, da dies in der Verantwortung der regionalen Schulaufsicht liegt. Für die Schule wird es dann rechtzeitig zum Schulbeginn einen eigenen der Schule zugewiesenen Schulhausmeister:in, auch schon am Interimsstandort, geben.
Frage 3: Wie wird mit Geschwisterkindern im neuen Einzugsbereich der Haltoner Straße umgegangen, wenn ihre Geschwister an der Fuchsberg-Grundschule unterrichtet werden?
Diese besondere Situation greift § 55 a Absatz 3 Schulgesetz Berlin auf. Demnach werden schulpflichtige Kinder, die auf Grund einer Änderung des Einschulungsbereichs nicht mehr in dem Einschulungsbereich der Grundschule wohnen, die als zuständige Grundschule von einem älteren Geschwisterkind besucht wird, auf Antrag der Erziehungsberechtigten den Schülerinnen und Schülern gleichgestellt, die in diesem Einschulungsbereich wohnen.
Frage 4: Wie ist die zukünftige Versorgung mit Oberschulplätzen für die betroffenen Einzugsbereiche vorgesehen?
Eine Versorgung mit Oberschulplätzen ist unabhängig von den Einzugsbereichen zu bewerten. Schülerinnen und Schüler können sich im Übergang zur 5. bzw. 7. Klasse an weiterführenden Schulen außerhalb des Einzugsbereiches und auch außerhalb der Bezirksgrenzen anmelden. Eine Aufnahme ist abhängig von der gewählten Wunschschule und den entsprechenden Versorgungskapazitäten.
veröffentlicht am 31.10.2024