Infos zu illegal abgestelltem Schrott am Hafersteig
Auf einem Grundstück im Hafersteig nahe dem S-Bahnhof Biesdorf wird seit langer Zeit Schrott gelagert. Doch nicht nur auf dem Grundstück selbst, auch im direkten Umfeld rund um das Grundstück wurde etliches Material aus Metall und Plastik abgestellt. Ich habe mich dazu erkundigt und kann jetzt das Ergebnis teilen.
Mit einer Anfrage habe ich mich an das Bezirksamt gewandt und nachgefragt, wie damit umgegangen wird.
Mir wurde mitgeteilt, dass der Besitzer des Hauses kürzlich verstorben ist. Die Information zu Erben liegen dem Bezirksamt aktuell noch nicht vor. Sobald die Infos vorliegen, soll der Grundstückseigentümer einer Anhörung zur Beräumung des privaten Grundstücks überstellt werden.
Doch was ist mit den Müllablagerungen im öffentlichen Raum? Immerhin gingen dazu seit 2016 sechs Beschwerden ein. Das Thema ist also lange bekannt. Dazu laufen noch laut der Antwort des Bezirksamtes noch Abstimmungsrunden zwischen den betroffenen Fachämtern.
Ich denke: Damit sollte umgegangen werden, wie mit anderen illegalen Ablagerungen im öffentlichen Raum. Der Müll könnte über die BSR entsorgt werden. Etwaige Ansprüche sollten im Anschluss durch das Bezirksamt geltend gemacht werden.
Den genauen Wortlaut der Antwort auf meine Anfrage können Sie hier nachlesen:
Frage 1: Ist dem Bezirksamt bekannt, dass auf dem o.g. Grundstück und rund um das Grundstück auf öffentlichen Flächen Schrott in Größenordnungen gelagert wird?
Ja.
Frage 2: Welche Beschwerden gingen dazu bereits beim Bezirksamt ein?
Seit November 2016 gingen 6 Beschwerden ein.
Frage 3: Welche Pläne verfolgt das Bezirksamt, um die öffentlichen Flächen vom Schrott zu befrei- en und welche Sanktionen werden ggü. den Verursachenden vorgenommen?
Der bisherige Eigentümer der Fläche ist kürzlich verstorben. Die Information zu Erben oder aktuellen Eigentümer/innen liegen noch nicht vor. Sobald hier Klarheit erreicht werden wird, wird dem Grund- stückseigentümer/in eine Anhörung zur Beräumung des privaten Grundstücks überstellt.
Frage 4: Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt gegen solche u.U. illegalen Müllablagerungen vorzugehen?
Zur Beräumung der öffentlichen Fläche finden noch Abstimmungsprozesse zwischen den Ämtern statt.
veröffentlicht am 18.07.2022