Lagerhaus Lauinger Straße

Lagerhaus in der Lauinger Straße wächst in die Höhe

Das Lagerhaus in der Lauinger Straße ist noch im Bau und schon jetzt fragen einige Nachbar*innen, wieso dieses Gebäude so hoch wird. Immerhin ist es inzwischen sogar höher als die Einfamilienhäuser in der Umgebung und auch höher als der Baumarkt nebenan.

Deswegen habe ich mich mit einer Anfrage an das Bauamt gewandt, um in Erfahrung zu bringen welche Gründe es für die Höhe des Bauvorhabens gibt.

In der Antwort verweist das Bauamt zu ihrer Entscheidung diese Höhe zu genehmigen vor allem auf den Bebauungsplan. Dort sei geregelt, dass bis zu 14,5 m als maximale Höhe zulässig sind. Das gilt ebenso für den Baumarkt, der davon im direkten Umfeld zum Lagerhaus allerdings keinen Gebrauch gemacht hat.

Erkundigt habe ich mich auch, ob Grünflächen rund um das Gebäude entstehen werden. Es sollen mindestens 20 % der Grundstücksfläche für gärtnerische Bepflanzungen vorgesehen sein. Es entstehen 13 Baumstandorte und 242 Strauchpflanzungen sollen vorgenommen werden.

 

Wortlaut der Antworten auf meine Anfrage:

Frage 1: Wie hoch ist die genehmigte Traufhöhe des Lagerhauses?

Die genehmigte und planungsrechtlich nach § 30 (1) Baugesetzbuch (BauGB) zulässige Gebäudehöhe beträgt 14,40 m und überschreitet nicht das im Bebauungsplan XXI-32a festgesetzte Maß der maximal zulässigen Gebäudehöhe von Oberkante 54 m über NHN.

Frage 2: Wie hoch ist die genehmigte Traufhöhe des direkt anschließenden Baumarktes und der ebenfalls gegenüber befindlichen Einfamilienhäusern bzw. welche Traufhöhe besitzt die Umgebungsbebauung?

Der benachbarte Baumarkt hat eine Gebäudehöhe von ca. 9,60 bis 12 m. Aufgrund der Festsetzungen im Bebauungsplan XXI-32a gibt es für das Grundstück das Baurecht, dieses ebenso bis zu einer Höhe von 54 m über NHN zu bebauen. Auch auf diesem Grundstück wäre eine maximale Gebäudehöhe von ca. 14,5 m nach § 30 (1) BauGB zulässig.

Die südlich befindlichen Einfamilienhäuser haben Gebäudehöhen von ca. 8 bis 10 m.
Auf diesen Wohnbauflächen ist eine maximale Dreigeschossigkeit planungsrechtlich ent- sprechend den Festsetzungen des B-Planes XXI-32d zulässig.

Frage 3: Woran orientiert sich die für das Lagerhaus genehmigte Traufhöhe?

Die max. Traufhöhe leitet sich aus der Festsetzung des Bebauungsplanes XXI-32a zur maxi- mal zulässigen Gebäudehöhe von 54 m über NHN ab, welche aufgrund des Geländeni- veaus eine maximale Gebäudehöhe von ca. 14,5 m ermöglicht.

Frage 4: Wie viel Grünfläche wird auf dem Grundstück nach Fertigstellung des Baus noch erhalten sein und welche Baumpflanzungen werden beauflagt?

Auf dem Vorhabengrundstück erfolgt mit dem Gebäude eine zulässige Überbauung von 57 % bei maximal lt. B-Plan XXI-32a zulässigen 60 %.
Die maximal hier zulässige GRZ von 0,6 kann lt. Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Ne- benanlagen bis maximal 0,8 überschritten werden, so dass mindestens 20 % entsprechend den textlichen Festsetzungen zur Bepflanzung gärtnerisch angelegt werden müssen.

Der erforderliche Nachweis erfolgt in den Bereichen zwischen den festgesetzten Baugrenzen und den angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen.
Entsprechend der Textlichen Festsetzung Nr. 6 werden 13 Baumstandorte nachgewiesen und 242 Strauchpflanzungen geplant.

 

veröffentlicht am 18.03.2022