Wahlplakate

Weniger ist mehr: Deckel für Wahlplakate

Alle Jahre wieder hängen sie an den Straßenlaternen und sollen um die Gunst der Wählerinnen und Wähler werben: Wahlplakate. Immer mehr Nachbarinnen und Nachbarn finden die Masse an Plakaten jedoch zu aufdringlich und beklagen, dass es nicht mehr zeitgemäß ist, pro Partei mehrere tausende Plakate an die Laternen zu hängen.

Immer noch verwenden viele Parteien Kunststoffplakate und lassen beim Aufhängen ihrer Werbung keine Laterne aus. Ich möchte einen Deckel für die Anzahl an Wahlplakaten durchsetzen, damit jede Partei im Bezirk maximal 1.000 Plakate aufhängen darf. Dazu bringe ich in die nächste Bezirksverordnetenversammlung einen Antrag ein.

So wird weniger Müll produziert und die Menschen werden nicht überfrachtet. Schon beim letzten Wahlkampf war es ein Problem, dass zum Teil Kreuzungsbereiche nicht mehr so gut einsehbar waren. Übrigens: Wir haben Plakate aus Altpapier verwendet. Sie wurden nach dem Wahlkampf einfach wieder in den Papierkreislauf zurückgeführt.

Den Antrag können Sie hier nachlesen:

Müll vermeiden: Wahlplakate deckeln

Antragstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Genehmigung der Wahlplakate an Laternenstandorten auf 1.000 Stück je Partei zu deckeln, um die Straßen nicht zu überfrachten und Müll zu vermeiden.

Begründung:

Noch immer werden viele Kunststoffplakate eingesetzt, die nach der Wahl aufwendig recycelt werden müssen. Zunehmend beklagen Bürger*innen die Masse an aufgehängten Plakaten. Die Deckelung kann helfen die Gesamtmenge an Plakaten im Bezirk zu reduzieren und trägt zusätzlich dazu bei, die Menschen mit Botschaften nicht zu überfrachten. Das Aufhängen von Wahlplakaten stellt eine Sondernutzung nach § 11 Abs. 2 a BerlStrG dar. Die Genehmigung wird durch die örtlichen Bezirksämter erteilt. Da es üblich ist, dass solche Sondernutzungsgenehmigungen auch mit Auflagen/Nebenbestimmungen erteilt werden können, kann diese Bestimmung ergänzt werden.

 

veröffentlicht am 07.12.2021