Langhoffwald

Umfangreiche Anfrage zu den Fällarbeiten im Langhoffwald

Die Bündnisgrüne Fraktion im Abgeordnetenhaus hat eine umfangreiche Anfrage zu den Fällungen im Langhoffwald eingereicht. Die Antworten darauf gibt es in diesem Beitrag.

Nachdem es erneut zu Fäll- und Schnittarbeiten im Langhoffwald kam, hat die Bündnisgrüne Fraktion den Senat bzw. das Berliner Immobilienmanagement dazu befragt.

Noch einmal wurde der Waldcharackter bestätigt und wieder einmal hat das Berliner Immobilienmanagement die Maßnahme mit Verkehrssicherung begründet. Und das, obwohl Bäume weit im Innern des Geländes geschnitten und gefällt wurden, die keine Gefahr für die umliegenden Gehwege darstellten.

Brisant: Anders als vom Bezirksamt ursprünglich dargestellt, wurde dieses in Kenntnis gesetzt.

Enttäuschend ist, dass das Berliner Immobilienmanagement sich überhaupt nicht in der Pflicht sieht die Anwohnerschaft über derartige Arbeiten zu informieren. Und so bleibt es am Bezirksamt die Informationen schnell weiter zu geben, die sie durch das Berliner Immobilienmanagement bekommt.

Außerdem geht aus der Anfrage hervor, dass an einer Nutzung als Schulgelände festgehalten wird und weder der Senat, noch das Bezirksamt diese Fläche in den Fachbereich Grün überführen möchte.

Das ist unverständlich! Nur mit der Sicherung als Grünfläche kann der Wald dauerhaft erhalten werden.

Der Bedarf für eine zusätzliche Schule konnte zudem noch nicht vom Bezirksamt begründet werden, da in der Umgebung eine neue Grundschule entsteht.

 

Den genauen Wortlaut der Antwort auf die Anfrage können Sie hier nachlesen:

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Julian Schwarze, Julia Schneider und Dr. Turgut Altuğ (GRÜNE) zum Thema: Langhoffwald und Co.: Zerstören übermäßige Grünpflegemaßnahmen den Waldcharakter?

 

Frage 1: Welche Maßnahmen wurden wann von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) im Zusammenhang mit der Grünpflege der Waldfläche auf dem Grundstück Langhoffstraße 9 beauftragt sowie bereits durchgeführt und welche Leistungen/Arbeiten sind noch vorgesehen?

Zu 1.: Auf dem als Wald eingestuften Areal finden jährliche Baumkontrollen durch den Rahmenvertragspartner der BIM statt.
Die Maßnahmen wurden im Dezember 2023 ausgeführt. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht notwendig, können sich im Rahmen der regelmäßigen Baumkontrollen jedoch ergeben.

Frage 2. Wie wurde die Anwohnerschaft jeweils über die Waldarbeiten informiert

Zu 2.: Für eine Information der Anwohnerschaft über die notwendigen Baumpflegemaßnahmen besteht keine Veranlassung, da es sich um Verkehrssicherungsmaßnahmen handelt.

Frage 3: Wie wurde das Bezirksamt jeweils über die Maßnahmen informiert?
frage 4: Inwieweit hatte das Bezirksamt die Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen?

Zu 3. und 4.: Das bezirkliche Umwelt- und Naturschutzamt wurde im Vorfeld vom beauftragten Dienstleister der BIM über die geplanten Maßnahmen informiert.

Frage 5: Wie begründet sich eine Fällung von Bäumen in einem eingezäunten Gelände, bei dem die Verkehrssicherheit auf die umliegenden Gehwege beschränkt ist?

Zu 5.: Die Verkehrssicherheit entlang der Grundstücksgrenzen hat auch auf eingezäunten Grundstücken oberste Priorität.

Frage 6: Inwieweit stellen aus Sicht des Senats auch zum Teil abgestorbene Bäume und Äste einen wichtigen Lebensraum dar und sollte deswegen eine Abwägung nur unter größter Sorgfalt erfolgen?

Zu 6.: Aus Sicht des Senats stellen Totholz bzw. absterbende und abgestorbene Bäume einen wichtigen Lebensraum dar und sind deshalb von hoher Relevanz für den Artenschutz.

Frage 7: Die Senatsbaukommission hatte sich auf die Nutzung Schule für dieses Grundstück verständigt. Wie konkret sind diese Pläne?

Zu 7.: Die Fläche soll mittel- bis langfristig für schulische Infrastruktur gesichert werden. Zu der hier angefragten Fläche gibt es derzeit noch keine Abstimmungen des Bezirks Marzahn- Hellersdorf mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hinsichtlich eines konkreten Bauvorhabens.

Frage 8: Kann das Grundstück in das Bezirksvermögen, Fachbereich Grün überführt werden? Wenn ja, wann und wenn nein, warum nicht?

Zu 8.: Auf Grund der mittel- bis langfristig gesehenen Bedarfe für das bezirkliche Schul- und Sportamt ist es zu gegebener Zeit in das Fachvermögen Schule zu übertragen und kommt daher aus bezirklicher Sicht für eine Überführung in das Fachvermögen Grün nicht in Betracht.
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Frage 9:  Auf welchen waldähnlichen Flächen hat die BIM zuletzt Grünpflegearbeiten mit der Begründung Verkehrssicherheit durchgeführt?
Frage 10: Auf welchen waldähnlichen Flächen plant die BIM in Zukunft umfassende Grünpflegearbeiten mit der Begründung Verkehrssicherheit durchzuführen?

Zu 9. und 10.: Alle Grundstücke mit Baumbestand in Verantwortung der BIM unterliegen einer regelmäßigen Baumkontrolle durch zertifizierte Fachfirmen. Ergeben diese die Notwendigkeit von Verkehrssicherungsmaßnahmen, werden sie in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Umwelt- und Naturschutzämtern durchgeführt.

Frage 11: Wann und mit welcher Begründung haben die Berliner Forsten festgestellt, dass es sich bei dem Langhoffwald tatsächlich um einen Wald handelt?

Zu 11.: Die Berliner Forsten nehmen Einstufungen von Flächen hinsichtlich ihrer Waldeigenschaft im Sinne des Landeswaldgesetztes (LWaldG) vor. Seit Anfang 2022 wurden die Berliner Forsten von verschiedenen Akteuren bezüglich der Waldeigenschaft der Fläche „Langhoffwald“ kontaktiert. Im Zuge der Besichtigung der Fläche am 20.04.2022 wurde der Waldcharakter festgestellt.

 

veröffentlicht am 07.02.2024