Timer Baumfällsaison

Baumfällsaison und ihr Ende

Noch bis Ende Februar sind Baumfällungen im Land Berlin erlaubt. Denn das Berliner Naturschutzgesetz (NatSchG Bln) verbietet, „Bäume, Gebüsch, Ufervegetation oder ähnlichen Bewuchs in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden, zu fällen, zu roden oder auf andere Weise zu beseitigen“.

Davon ausgenommen sind Maßnahmen zur Verkehrssicherung. Natürlich darf nicht einfach wild gefällt werden. Es bedarf vorher einer Genehmigung.

Dennoch: Grundstücke, die davon betroffen sind und bei denen die Gefahr besteht, gibt es genügend. Besonders im Cecilienviertel wächst die Angst vor einer Rodung auf dem Grundstück Buckower Ring 54/56. Im Langhoff-Wald wurde bereits ohne vorherige Ankündigung ausgelichtet. Darüber habe ich bereits an dieser Stelle berichtet.

Der Timer läuft noch bis Anfang März im Kiezblog herunter. Dort können Sie immer sehen, wie lange Baumfällungen in dieser Saison noch möglich sind.

 

veröffentlicht am 02.12.2023