Baumfällungen durch Unfälle auf der B1
Leider kam es schon häufiger zu Verkehrsunfällen auf der B1 in Höhe von Biesdorf. Und schon einige Male mussten aufgrund dessen Bäume gefällt werden. Ich habe mich erkundigt, ob es Pläne für Ersatzpflanzungen gibt. In diesem Beitrag teile ich die Antwort auf diese Frage.
Ich wollte wissen, wie viele unfallbedingte Baumfällungen es gab, in wie vielen Fällen Ersatzpflanzungen vorgenommen wurden und ob gar Verursacher für die entstandenen Kosten aufkommen müssen.
Die Antwort zeigt, dass das Bezirksamt selbstständig überhaupt keine Nachpflanzungen vornimmt, sondern sich voll auf die Berliner Stadtbaumkampagne verlässt. Im Rahmen dieser Kampagne werden durch die Landesebene, also die zuständige Senatsverwaltung, die Baumpflanzungen durchgeführt.
Das Bezirksamt muss aber endlich selbst anfangen Bäume zu pflanzen, damit wir zu einer positiven Baumbilanz kommen – sprich: mehr neu gepflanzte Bäume, als gefällte.
Den genauen Wortlaut der Antwort auf meine Anfrage können Sie hier nachlesen:
Frage 1: Wie viele Unfälle gab es auf der Straße „Alt-Biesdorf“ im Bereich zwischen „Am Brodersengarten“ und der „Apollofalteralle“ in den letzten zwei Jahren bei denen die Grünstreifen beschädigt wurden?
Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) führt hierzu keine Statistik.
Frage 2: Wie viele Bäume wurden unfallbedingt in diesem Bereich gefällt?
Das SGA kann dazu keine Aussage treffen, da der Zusammenhang zwischen Unfällen und Baumfällungen im Baumkataster nicht erfasst wird.
Frage 3: Bei wie vielen unfallbedingten Baumfällungen hat das Bezirksamt Ersatzpflanzungen vorgenommen und wo?
Sollten Bäume in der Vergangenheit unfallbedingt gefällt worden sein, werden die Baumstandorte als Potentialstandorte geprüft. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass aufgrund technischer Neuerungen, dem Klimawandel und der Veränderungen im Untergrund, einzelne Baumstandorte nicht mehr für Straßenbäume geeignet sind. In einzelnen Straßenabschnitten Alt-Biesdorf wurden bereits über die Berliner Stadtbaumkampagne Bäume gepflanzt.
Frage 4: Wurden den Verursachern die entstandenen Kosten für neue Pflanzungen in Rechnung gestellt?
Zuweilen ist die verursachende Person nicht bekannt und kann deswegen auch nicht belangt werden. Sofern die Verursacher feststehen, werden sie für den Schaden haftbar gemacht.
Frage 5: Sollen die derzeit bestehenden Baumlücken in dem Bereich ersatzbepflanzt werden? Wenn ja, wann?
Die Baumstandorte werden auf ihr Potential geprüft.
veröffentlicht am 23.04.2023