Bebauung der Freifläche am Elsterwerdaer Platz
Nachdem das Biesdorf Center 2003 und das Polimedica-Ärztezentrum 2007 fertiggestellt wurden, blieb die Freifläche südöstlich des Elsterwerdaer Platzes unbebaut. Ich habe mich nach dem Entwicklungsstand erkundigt und möchte das Ergebnis gerne teilen:
Der Elsterwerdaer Platz hat inzwischen eine lange Geschichte. Die unbebaute Freifläche ist an der Südseite des Elsterwerdaer Platzes gelegen. Sie wurde zwar schon mit einer Tiefgarage, allerdings nie mit einem Gebäude bebaut.
Die Pläne des Architekten sahen rund um den Elsterwerdaer Platz Arkaden vor. Durch das fehlende Bauwerk wurden die beidseitig vorgesehenen Arkaden nicht vollendet.
Seit Juli 2006 gibt es den rechtskräftigen Bebauungsplan XXI-31b. Der Bebauungsplan sieht für das Gelände eine Kerngebietsnutzung vor, d.h. vorwiegend Flächen für Handelsbetriebe und zentrale Einrichtungen von Wirtschaft, Verwaltung und Kultur.
Vorgesehen ist eine maximale überbaubare Grundfläche von 4.500 m², eine maximalen Geschossfläche von 14.500 m² und eine Gebäudehöhe von mindestens 50,5 m – maximal 55 m ü NHN.
An der Nordseite des Gebäudes sind im Erdgeschoss Arkaden festgeschrieben, genau, wie bei dem Biesdorf-Center und dem Polimedica-Ärztezentrum.
Die Fläche befindet sich direkt östlich angrenzend an das Ärztezentrum und südlich des Elstwerdaer Platzes.
In den letzten Jahren sind keine Planungen des Grundstückseigentümers für den südöstlichen Teil des Zentrums am Elsterwerdaer Platz bekannt gemacht worden. Vorabstimmungen dazu gab es ebenfalls nicht.
Im Jahr 2015 wurde ein Vorbescheidsantrag für ein zweites Ärztehaus gestellt. Damit sollte geprüft werden, ob die Pläne genehmigungsfähig sind und ob die Möglichkeit einer Anpassung der Gebäudehöhe und zweier Verbindungsgänge zum vorhandenen Ärztehaus bestehen. Diese Fragen konnten 2016 mit ja beantwortet werden. Dieser Vorbescheid wurde im Juni 2019 verlängert.
Danach fanden allerdings keine konkretisierenden Projektvorabstimmungen statt.
Für die Fläche gibt es kein Baugebot, womit der Bezirk auf eine zügige Bebauung hinwirken könnte. Vor mehr als 10 Jahren wurde das Entwicklungsrecht, welches eine zügige Umsetzung von Planungszielen rechtlich ermöglichte, aufgehoben.
Da es aktuell keine klare Entwicklunspersprektive für das Gelände gibt und die Eingriffsmöglichkeiten für den Bezirk gering sind, sollte zumindest endlich etwas gegen den hohen Rattenbestand auf der Fläche unternommen werden. Ob dies dem Eigentümer bekannt sei, konnte auf Nachfrage nicht beantwortet werden.
Genauer sind die Pläne für das Grundstück hinter der besagten Freifläche, direkt an der Haltoner Straße. Dort soll eine Grundschule in Holzbauweise errichtet werden. Die Brache befindet sich zwischen dem U-Bahndamm und der Haltoner Straße. Der Bau ist Bestandteil der Finanzplanung für 2020 bis 2024. In diesem Jahr sollen Vorplanungsunterlagen vorliegen.
veröffentlicht am 23.05.2021