Der Senat antwortet zum Buckower Ring 54/56
Julian Schwarze, der Sprecher für Stadtentwicklung in der Bündnisgrünen Fraktion im Abgeordnetenhaus, hat eine Anfrage zum Buckower Ring 54/56 eingereicht. Die Antwort liegt nun vor.
Mit der Anfrage wurde erfragt, wie die Pläne des Senats und des Bezirksamtes mit dem Beschluss des Bezirksparlamentes zusammenpassen.
In der Antwort geht die Senatsverwaltung auch auf die Frage ein, wie Sie die Bürgerinitiative wertet, bzw. deren Ziele.
Den genauen Wortlaut der Antwort können Sie hier nachlesen:
Frage 1: Welche Pläne verfolgen Senat und Bezirk für die Flächen Buckower Ring 54 bis 58 in Marzahn-Hellersdorf?
Entsprechend dem Beschluss der Senatskommission sollen auf dem Grundstück Buckower Ring 54-56 ca. 100 Wohneinheiten für betreutes Wohnen und eine bedarfsabhängige Kurzzeit- und Tagespflege in einem näher zu bestimmenden Trägermodell errichtet werden. Hierzu wird das Grundstück in die GESOBAU eingebracht.
Frage 2: Wie passen diese Pläne zum Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vom 22.06.2023 (mit vorheriger einstimmiger Beschlussempfehlung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen), nach dem das Bezirksamt ersucht wird, „das Grundstück am Buckower Ring 54 bis 58 für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu verwenden und von einer Bebauung abzusehen“?
Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vom 22.06.2023 wurde im Rahmen der Entscheidungsfindung jederzeit berücksichtigt. Das Bezirksamt hatte die Prüfung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen des Ökokontos bei der zuständigen Senatsverwaltung beantragt. Im Zuge der Senatskommission wurde aufgrund des bestehenden Wohnraumbedarfes beschlossen, die Fäche für Wohnungsneubau zu nutzen. Im Einklang zwischen Bezirk und Senat werden auf dem Grundstücl Buckower Ring 56 besondere Wohnformen umgesetzt.
Frage 3: Warum wollen Senat und Bezirksamt nicht, dass die mit Bäumen bewachsene Fläche als naturnahe Ausgleichsfläche erhalten wird, nachdem die Pläne der Volkssolidarität verworfen wurden und die Entwicklung der Fläche bei Null steht?
Die Grundstücksfläche war bereits für Wohnungsneubau vorgesehen. Aufgrund des nach wie vor bestehenden dringenden Wohnraumbedarf im Land Berlin, wurde die Fläche dem Wohnungsneubau weiterhin zur Verfügung gestellt. Derzeit liegt diese Fläche nicht innerhalb der Gebietskulisse des Ökokontos.
Frage 4: Über welche anderen Ausgleichsflächen verfügt das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf für zukünftige Bauprojekte im Bezirk?
Grundsätzlich stehen Ökokontoflächen des Leitprojekts Wuhletal und der Blauen Perlen zur
Verfügung. Für zukünftige Bauprojekte im Bezirk, die über das geltende Planungsrecht hinausgehen (und nur für diese sind Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen erforderlich), geht das Bezirksamt entsprechend dem derzeitigen Stand davon aus, dass die notwendigen Maßnahmen vorrangig auf den Grundstücken selbst erfolgen. Bei der Entwicklung größerer Bauvorhaben oder neuer Stadtquartiere wird dabei auch die Herstellung neuer öffentlicher Grünflächen vereinbart.
Frage 5: Über welche anderen Flächen für zukünftige Ausgleichsmaßnahmen über das Ökokonto in Marzahn-Hellersdorf verfügen das dortige Bezirksamt und der Senat?
Über die Ökokontoflächen des Leitprojekts Wuhletal und der Blauen Perlen.
Frage 6:
Wie bewertet der Senat den Vorschlag einer lokalen Bürgerinitiative, die Entwicklung der Fläche Buckower Ring 54 bis 58 in Marzahn-Hellersdorf erneut zu überprüfen und das Gelände abschließend für die Verwendung als Ausgleichsfläche sicherzustellen?
Die Erwägung das Grundstück Buckower Ring 56 als Ausgleichsfläche zu nutzen, war dem Senat bekannt.
Der in Frage 1 beschriebene Beschluss der Senatskommission unter Zustimmung des Bezirksamtes, zur Realisierung von betreutem Wohnen sowie einer bedarfsabhängigen Kurzzeit- und Tagespflege in Trägerschaft, untersteht dem dringenden Bedarf an Wohnraum in Berlin, dem an dieser Stelle durch vorhandenes Planungsrecht kurzfristig Rechnung getragen werden kann.
Frage 7:
Wie bewertet der Bezirk den Vorschlag einer lokalen Bürgerinitiative, die Entwicklung der Fläche Buckower Ring 54 bis 58 in Marzahn-Hellersdorf erneut zu überprüfen und das Gelände abschließend für die Verwendung als Ausgleichsfläche sicherzustellen?
Die Grundstücke Buckower Ring 54 bis 58 in Marzahn-Hellersdorf liegen unmittelbar am Wuhle- Landschaftsraum. Eine Erweiterung wäre aus planerischer Sicht durchaus vorstellbar. Der Bezirk hatte deshalb auch die Aufnahme ins Ökokonto geprüft und sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür eingesetzt, dass das in Rede stehende Grundstück für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen des Ökokontos vorgesehen wird. Ausschlaggebend für die Zustimmung des Bezirkes für den bestehenden Beschluss in der Senatskommission war die Entscheidung zur Errichtung von Seniorenwohnungen, so dass eine Belastung der vorhandenen Infrastruktureinrichtungen ausgeschlossen werden kann. Eine nochmalige Prüfung wird unter Berücksichtigung der Beschlusslage nicht zu dem dargelegten Ziel führen.
veröffentlicht am 02.12.2023