Mit allen Mitteln: Bebauung des Grundstücks Buckower Ring 54, 56 wird weiterverfolgt
Gemeinsam mit der Nachbarschaft setze ich mich schon lange Zeit für den Erhalt der Grünfläche am Buckower Ring ein. Nun schrecken andere politische Akteure nicht davor zurück zu lügen, um Ihren Plan einer Bebauung durchzudrücken. Eine aktuelle Anfrage zeigt, welchen Weg das Bezirksamt wirklich verfolgt.
Die Chroniken zu diesem Grundstück lesen sich wie ein Krimi. Nachdem die Pläne der Volkssolidarität das Grundstück zu bebauen gescheitert waren, ergab sich die reale Möglichkeit das Grundstück so zu erhalten, wie es ist: Als Refugium für die Natur am Wuhletal und als Zuhause für die dort immer wieder nachgewiesenen Waldohreulen und deren Küken. Die BVV fasste in 2020 sogar den Beschluss allenfalls einen Waldkindergarten zu errichten.
Nach dem Berlin-Wahlen im Jahr 2021 einigten sich Rot-Rot-Grün darauf, dass DIE LINKE das Stadtentwicklungsresort im Bezirk erhält. Juliane Witt, die Stadträtin auf Vorschlag der Linken, verfolgte gemeinsam mit den Partnern das Ziel die Fläche nicht zu bebauen. Und auch die Bezirksverordnetenversammlung fasste den Beschluss das Grundstück als Ausgleichsfläche für Stadtgrün zu sichern. Den Vorschlag dazu habe ich eingereicht.
Nach den Wiederholungswahlen wurden die Karten neu gemischt. Und es gab Grund zur Hoffnung, dass sich an der Linie zum Grundstück am Buckower Ring nichts ändert:
In der gemeinsamen Vereinbarung von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU wurde festgehalten, Zitat: „Die unterzeichnenden Parteien und Fraktionen setzen sich für eine sozial verträgliche Stadtentwicklung ein, die sich am bestehenden Umfeld orientiert, die Lebensqualität erhält und die notwendige Infrastruktur mit plant. Die massive Verdichtung in Innenhöfen wird abgelehnt, um die ökologische Vielfalt und die bestehende Wohnqualität zu erhalten.“ Hier nachzulesen.
Zu Beginn ihrer Amtszeit setzte sich auch die CDU-Bürgermeisterin für die Grünflächen ein. Die Berliner Zeitung titelte im Mai 2023: „Marzahn-Hellersdorf wehrt sich gegen Wohnungsbau-Pläne aus dem Senat und kämpft um drei Grundstücke„.
Doch schon im September 2023, nur 4 Monate später, wurden Alleingänge der Bürgermeisterin in diesen Fragen öffentlich: Die Berliner Woche berichtete.
Auch der Bausenator wollte dieses Grundstück bebauen. Gemeinsam haben wir uns mit einem offenen Brief an den Bausenator gewandt und dafür geworben die Pläne zu verwerfen.
Seitdem ist vor allem eins passiert: Das CDU-geführte Stadtentwicklungsamt im Bezirk versucht gemeinsam mit der SPD-Senatsverwaltung das Grundstück durch die GESOBAU bebauen zu lassen. Zur Rechtfertigung vor Ort in der Nachbarschaft werden Phrasen wie „maßvolle behutsame Bebauung“ versprochen, ohne zu sagen, was genau das bedeutet.
Und auch vor Lügen wird nicht Halt gemacht:
Einige Parteien würden das Grundstück als Standort für eine Geflüchtetenunterkunft vorschlagen. Diese Behauptung wird natürlich nicht belegt. Wie auch? Es hat einen derartigen Vorschlag von keiner Partei gegeben. Alles dient der Stimmungsmache für die eigene Sache: Eine intensive Bebauung, unter der die ohnehin schon sehr verdichtete Nachbarschaft im Cecilienviertel leiden soll.
Die Anfrage von Julian Schwarze an den Senat (hier nachzulesen) sowie meine aktuelle Anfrage an das Bezirksamt (nachzulesen weiter unten) zeigen eindeutig die Pläne auf, die hier verfolgt werden.
Den genauen Wortlaut der Anfrage können Sie hier nachlesen:
Frage 1: Welche Bauanträge, Voranfragen oder Genehmigungen sowieso ggfs. Ausnahmen zum B-Plan liegen vor? (Bitte samt Geschosszahl, BGF, Parkplatz- & Wohnungsanzahl und Lage auf dem Grundstück)
Der Senat ist gemeinsam mit dem Bezirk dabei, das Grundstück an die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU zu übertragen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Die Baugenehmigung für die Errichtung Soziales Quartier „Am Auwald“ – Haus A: Kita und betreute Seniorenwohnungen, Haus B: Wohnheim für Menschen mit Behinderungen und ambulante Demenz-WG, Haus C: Tagespflegeeinrichtung für Senioren, Nachbarschaftstreff und betreutes Wohnen wurde am 13.12.2021 erteilt. Die Baugenehmigung ist zwischenzeitlich erloschen, da innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Erteilung nicht mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wurde. Das Grundstück befindet sich nicht im Umgriff eines festgesetzten B-Planes. Aktuell liegen keine weiteren Bauanträge oder Bauvoranfragen zu diesem Grundstück vor.
Frage 2: Ist das Bezirksamt gewillt eine Bebauung des Grundstücks zu vermeiden?
Bereits bei dem Konzept der Volkssolidarität wurde in einem gemeinsamen Prozess mit den Anwohnerinnen und Anwohnern eine maßvolle Bebauung angestrebt. Dies ist hier auch wei- terhin der Fall. Die bauplanungsrechtliche Situation stellt sich für das Grundstück Buckower Ring 54, 56 wie folgt dar: Im Flächennutzungsplan ist das betreffende Gebiet als Wohnbaufläche W2 (GFZ bis 1,5) gekennzeichnet. Das Grundstück Buckower Ring 54, 56 befindet sich nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanverfahrens. Es liegt in einem Gebiet, das als im Zusammenhang bebauter Ortsteil einzuschätzen ist. Planungsrechtliche Beurteilungen erfolgen deshalb auf der Rechtsgrundlage des § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Danach ist ein Vorhaben planungsrechtlich zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Erfüllt ein beantragtes Vorhaben die Prüfungskriterien nach § 34 Abs. 1 BauGB, so besteht ein Rechtsanspruch über die Erteilung der Baugenehmigung.
Frage 3: Welche Anstrengungen hat das Bezirksamt unternommen, um eine Bebauung des Grundstücks abzuwenden?
Nachdem die mit den Anwohnerinnen und Anwohnern abgestimmte kleinteilige Bebauung für die Errichtung eines Soziales Quartier nicht zur Umsetzung gekommen war, hatte das Bezirksamt die Prüfung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen des Ökokontos bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen beantragt. Hierzu gab es vom Senat keine positive Rückmeldung.
Frage 4: Wie viel Fläche wird durch den Bau und die Gestaltung der Freianlagen versiegelt?
Diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn die Planung für ein konkretes Bauvorhaben vorliegt.
veröffentlicht am 31.08.2024