Cecilienstraße

Tempo 30 Initiative: Für mehr Sicherheit im Cecilienviertel

Ich setze mich als Bezirkspolitiker aktiv dafür ein, unser Cecilienviertel sicherer und lebenswerter zu gestalten. Mit einem Antrag für Tempo 30 in der Cecilienstraße und einem zusätzlichen Zebrastreifen möchte ich für mehr Sicherheit zur Schule und zum Kindergarten sorgen.

Die Cecilienstraße ist nicht nur eine Verkehrsroute, sondern ein lebendiger Teil des Viertels. Hier finden wir außer Wohnhäusern auch Einrichtungen zur Nahversorung und einen Kindergarten. Die Sicherheit in unserer Nachbarschaft, insbesondere für Kinder, hat Priorität.

Der Zustand der Straße ist besorgniserregend, denn er gefährdet nicht nur den Schlaf der Anwohnerschaft, sondern auch die Sicherheit.

Nach §45 StVO kann Tempo 30 zur Lärmminderung angeordnet werden. Das Wohlbefinden der Nachbarschaft ist stark von Umwelteinflüssen abhängig und weniger Verkehrslärm bedeutet bessere Lebensqualität.

Außerdem ist dort auch geregelt, dass vor Kindertagesstätten Tempo 30 angeordnet werden darf. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden.

Ein zusätzlicher Zebrastreifen in Höhe des Kindergarten wäre ein weiterer Schutz für unsere Kleinsten. So können wir den Weg zur Kita sicherer und angenehmer machen.

Um beide Ziele zu erreichen, also Tempo 30 und ein zusätzlicher Zebrastreifen in der Cecilienstraße, habe ich einen Antrag in die Bezirksverordnetenversammlung eingebracht.

Den Antragstext können Sie hier nachlesen:

Antrag: Tempo 30 und ein neuer Zebrastreifen in der Cecilienstraße
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen für die Einrichtung von Tempo 30 in der Cecilienstraße in Höhe der Wohnbebauung des Cecilienviertels einzusetzen. Als Anordnungsgrundlage soll die Kindertagesstätte, sowie der schlechte Zustand der Straße angeführt werden. Zudem soll sich das Bezirksamt für die Errichtung eines weiteren Zebrastreifens in Höhe des Kindergartens einsetzen.
Begründung:
Die Fahrbahn ist beschädigt und aufgrund von Lärmschutz könnte gemäß §45 StVO Tempo 30 angeordnet werden.

veröffentlicht am 20.08.2023