Mahnwache

Tempo 60 soll im Bezirk abgeschafft werden

Vor kurzem wurde eine 11-Jährige auf der Landsberger Allee getötet, als sie Augenzeugenberichten zufolge bei Grün die Straße überquerte. Als Reaktion auf den tragischen Fall hat die Bezirksverordnetenversammlung Sofortmaßnahmen, unteren anderem eine Abschaffung von Tempo 60 im Bezirk beschlossen.

Das Mädchen hat nichts falsch gemacht und doch alles verloren. Eine Zukunft mit ihren Freund*innen, Mitschüler*innen und ihrer Familie. Vielleicht hätte sie selbst irgendwann Kinder haben wollen. Das alles ist jetzt nicht mehr möglich. Sie wurde zu jung aus dem Leben gerissen und hinterlässt für ihre Familie und Bekannte ein tiefes Loch.

Als Politik ist es unsere Aufgabe, die Menschen im Bezirk zu schützen und Verkehrstote als Kollateralschaden nicht zu akzeptieren.

Deswegen ist es sehr wertvoll, dass die Bezirksverordnetenversammlung ein Signal an die Familie des Kindes und alle Eltern im Bezirk gesendet hat: Wir reagieren – und zwar sofort. Wir beschließen Sofortmaßnahmen für diese Stelle und schaffen Tempo 60 im Bezirk ab. Die gewonnene Fahrtzeit ist marginal und kann das Risiko für Mitmenschen nicht rechtfertigen.

Rede zu Tempo 60Meine Rede in der BVV zu diesem Thema können Sie hier ansehen.

Was passiert nun? Das Bezirksamt hat jetzt Rückendeckung von der Bezirksverordnetenversammlung und kann bei der Mobilitätsverwaltung einen Antrag auf Abordnung von Tempo 60 stellen. Sobald das erfolgt ist, können die Schilder entfernt werden und es gilt die Regelgeschwindigkeit für geschlossene Ortschaften.

Den genauen Antragstext können Sie hier nachlesen:

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der Mobilitätsverwaltung kurzfristig und schriftlich dafür einzusetzen, dass die folgenden Maßnahmen als Reaktion auf den Tod einer 11-Jährigen auf der Landsberger Allee in Höhe Le Prom zügig umgesetzt werden: Die Fußgängerfurt soll farblich unterlegt werden, damit sie besser sichtbar ist. Die Bedarfsampel soll 24 Stunden am Tag in Betrieb sein. Die Polizei möge zusätzliche Kontrollen auch mit dauerhaften Blitzern durchführen. Überall dort im Bezirk, wo aktuell die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h angeordnet ist, soll künftig die aktuelle Regelgeschwindigkeit für das Hauptstraßennetz 50 km/h gelten.

Begründung:

Der tragische Tod einer 11-Jährigen kann von uns als Gesellschaft nicht als Kollateralschaden unseres Verkehrssystems hingenommen werden. Wir müssen darauf regieren und für mehr Sicherheit sorgen. So kommt es beispielsweise immer wieder dort zu Unfällen, wo hohe Geschwindigkeiten, wie 60 km/h, erlaubt sind. Die Unfallfolgen sind bei dieser Geschwindigkeit und durch den Wechsel der Geschwindigkeiten ungleich höher als bei geringerem bzw. stetigem Tempo. Einige Verkehrsteilnehmende nehmen das „60-Schild“ zum Anlass, ihr Fahrverhalten – ohne die erforderliche Rücksichtnahme – zu verändern, mit starken Beschleunigungen und überhöhten Geschwindigkeiten. Dem steht ein ausgesprochen überschaubarer Nutzen für die Fahrtzeit und eine unverantwortliche Gefährdung für andere, meist schwächere Verkehrsteilnehmende, vor allem Kinder, gegenüber. Der Schritt ist zügig ohne Umbau der Straßen umzusetzen und bringt schnell zusätzliche Sicherheit.

 

veröffentlicht am 29.04.2022