Verkehrssicherheit für den neuen Kindergarten in der Heesestraße
In der Heesestraße in Biesdorf wird am 15. Februar (Update: coronabedingt verschoben auf den 1. April) ein neuer Kindergarten eröffnet. Nun sollten Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit ergriffen werden.
Erst kürzlich hat das Redaktionsnetzwerk Deutschland über eine Aufstellung des Verkehrsministeriums berichtet, wonach in Bereichen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 Stundenkilometern weniger Kinder verunglückten. Es gibt demnach einen klaren Zusammenhang zwischen der Fahrgeschwindigkeit und Unfällen.
Aus der vorliegenden Bundestagsdrucksache geht ein deutlicher Zusammenhang zwischen höheren Geschwindigkeiten und Unfällen mit Personenschäden bei Kindern hervor.
Vor Kindergärten kann laut StVO (§ 45 Abs. IX Satz 6 StVO) grundsätzlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern angeordnet werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
So sah die Zufahrt zum Kindergarten noch während der Bauarbeiten aus.
Von der Möglichkeit, die in der StVO ausdrücklich vorgesehen ist, sollte nun vor dem Kindergarten in der Heesestraße Gebrauch gemacht werden. Drei Maßnahmen können die Sicherheit für die Kinder der Tagesstätte verbessern:
1. Durch das Bezirksamt kann die Anordnung von 30 km/h veranlasst werden, beziehungsweise bei der zuständigen Senatsverwaltung die entsprechende Anordnung beantragt werden.
2. Mit dem mindestens temporären Einsatz von Dialogdisplays kann auf die geänderte Regelung hingewiesen werden. Dialogdisplays zeigen den Autofahrenden ihre aktuelle Geschwindigkeit an.
3. Es können Fahrradbügel auf den Grünstreifen neben der Fahrbahn direkt vor dem Eingang des Kindergartens errichtet werden. Das kann vermeiden, dass Kinder beim Verlassen der Tagesstätte direkt auf die Fahrbahn laufen können.
Auf diesem Bild ist die Baustellenzufahrt des Kindergartens im Straßenverlauf zu sehen.
Nickel von Neumann (Bündnisgrüne Gruppe in der Bezirksverordnetenversammlung) hat auf meinen Vorschlag hin einen entsprechenden Antrag eingereicht, um die oben genannten Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen.
Ab der Brücke über die Wuhle, in Kaulsdorf, wurde bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern aufgrund von Straßenschäden eingerichtet. Wenn aufgrund von Straßenschäden derartig gehandelt wird, dann muss das Wohl der Kinder unseres Bezirkes erst recht ein Grund sein.
Es ist ärgerlich, dass derartige Maßnahmen nicht bereits präventiv ergriffen werden und nun separat Anträge durch Bezirksverordnete eingebracht werden müssen.
Interessierte Eltern finden mehr Informationen zu dem Kindergarten und der Anmeldung auf der Internetseite der „Kita Indianerzwerge„.
veröffentlicht am 06.02.2021