Grundschule am Fuchsberg Luftbild

Verkehrssicherheit vor der Fuchsberg-Grundschule

Alles könnte so schön sein: Ein verkehrsfreier Platz direkt vor der Schule und eine Spielstraße als Zufahrt zu dem Vorplatz. Klingt erstmal sicher. Doch nicht grundlos demonstrierten Eltern, Kinder und Lehrer gemeinsam für mehr Verkehrssicherheit. Denn viele PKW zur An- und Abreise gefährden die Kinder. Mit einer Anfrage habe ich mich an das Bezirksamt gewandt. Nun kam die Antwort, die ich gerne mit Ihnen teile.

Im Februar 2022 hatte ich die Anfrage eingereicht. Im März 2022 fand eine Demonstration mit Eltern und Kindern direkt in der Apfelwicklerstraße vor der Schule statt, über die ich im Kiezblog berichtet hatte. Und erst 9 Monate später liegt mir die Antwort auf die Anfrage endlich vor.

Wie an dieser Stelle mit den Belangen der Verkehrssicherheit für Kinder umgegangen wird ist dramatisch. Denn nicht nur, dass die Antwort extrem spät eintraf. Auch die Antworten bleiben hinter den Erwartungen zurück.

Demo Fuchsberg-Grundschule Am 21. März 2022 fand eine Demo in der Apfelwicklerstraße vor der Fuchsberg-Grundschule statt.

Wichtig wäre an dieser Stelle die Einrichtung einer echten Spielstraße, d.h. ohne Parkbuchten und dafür mit Aufenthaltsbereichen zum Spielen. Natürlich bliebe die Einfahrt für alle Anwohnenden und die Lehrerinnen und Lehrer möglich. Dennoch würde die direkte Anreise vor die Schule als Bringeverkehr unattraktiv. Genau dieser Bringeverkehr mit dem PKW wurde als entscheidendes Sicherheitsrisiko ausgemacht.

Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass die Verkehrssicherheit vor der Fuchsberg-Grundschule endlich erhöht wird, indem die Spielstraße endlich ernst genommen und nach den Vorgaben der StVO mit „überwiegendem Aufenthaltscharackter“ gestaltet wird.

 

Die vollständige Beantwortung meiner Anfrage können Sie hier nachlesen:

Frage 1: Durch welche besondere Gestaltung vermittelt die mit dem Zeichen 325.1 ausge- wiesene Apfelwicklerstraße in ihrer aktuellen Form den Eindruck, dass die Aufenthaltsfunk- tion entsprechend VwV-StVO überwiegt??

Das Verkehrszeichen „Verkehrsberuhigter Bereich“ bedeutet: Hier beginnt ein verkehrsberuhigter Bereich. Hier sind spielende Kinder erlaubt.

Hier gilt:

  • Fußgänger und Kinderspiele überall erlaubt
  • Schrittgeschwindigkeit für Fahrzeugverkehr
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern und umgekehrt.

Die Apfelwicklerstraße besitzt keine besondere Gestaltung, sondern einen normalen Regelquerschnitt mit angelegten Gehwegen, Parktaschen und Querschnittsbreiten angrenzend an eine der Öffentlichkeit notwendigen Zugänglichkeit einer Grundschule mit Spiel- und Sportmöglichkeiten. Die Straße ist nicht separat durch Spielgeräte oder Bänke bestückt.

Ziel des Verkehrszeichens ist es, die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden für die Situation Schule & Schulkinder herzustellen und sie für dieses Thema zu sensibilisieren.

Erwähnt werden muss, dass sich alle Hinweise nicht auf Anwohnende beziehen, sondern Hinweise zu Verstößen durch Eltern im Bringemodus erfolgen, und dies, obwohl die Situation Schule als auch die Situation „Verkehrsberuhigter Bereich“ bekannt sind.

 

Frage 2: Wie wird sichergestellt, dass nur eine sehr geringe Anzahl an motorisierten Fahrzeugen in diese Straße einfährt?

Eine verkehrsberuhigte Straße regelt und reduziert nicht die Verkehrsmenge, sondern das Verhalten innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches.

Die Einfahrenden sind aktuell Anwohnende in geringer Zahl, Eltern und natürlich Pädagoginnen und Pädagogen.

Die zentralen Zeiten, in denen diese die Straße nutzen und zu denen die Verkehrshäufung auftritt, sind die Ankunftszeit am Morgen und der Schulstart sowie die Abholzeit am Nachmittag und das Unterrichtsende. Die Anzahl der Fahrzeuge lässt sich in dieser Zeit nicht durch Verkehrszeichen begrenzen. Es ist weiterhin das Ziel, dass sich durch die zusätzlichen Parkplätze in der Köpenicker Straße die Situation morgens entspannen könnte, praktisch fahren allerdings alle Fahrzeuge direkt so nah wie möglich an das Schultor.

Das ist eine Situation, die an allen Schulstandorten der Fall ist und sich aus dem engen Zeitbudget und Sicherheitswunsch der Eltern ergibt, die die Kinder direkt vom Fahrzeug in das Schultor gehen sehen wollen.

 

Frage 3: Welche weiteren Maßnahmen wurden oder werden geprüft, um den Hol- und Bringverkehr mit PKW vor der Schule auf ein Minimum zu reduzieren?

Es ist angesichts der Problemlage klar, dass hier auch weitere Schritte abgeprüft werden müssen. Dazu sind das Straßen- und Grünflächenamt sowie die Stadtplanung weiter im Austausch.

 

Frage 4: Sind nach heutigem Kenntnisstand Umgestaltungsmaßnahmen geplant, um den überwiegenden Aufenthaltscharakter herzustellen und den Autoverkehr zu reduzieren?

Umgestaltungsmaßnahmen im Sinne von Parklets oder der Einbau von Bänken und Sitzgruppen oder gar Spielanlagen auf der Straße sind derzeit immer wieder debattiert worden, werden aber nicht als hilfreich eingeschätzt. Gerade angesichts der robusten Fahrweise von Eltern und der Tatsache, dass sich eilebedingt kein Aufenthalt anbietet, ist auch der Wunsch der Schule eher die Anlage weiter zu schützen. Dazu finden derzeit Gespräche statt mit dem Ziel, den Schulhof deutlicher vom Stadtplatz abzuheben und ggf. auch weitere Flächen zu umzäunen.

 

Frage 5: Inwiefern wurde die Kreuzung Mohrenfalterstraße/ Rapsweißlingstraße (in denen auch viel Rangierverkehr zu entsprechenden Uhrzeiten erfolgt) in ein Gesamtkonzept einbezogen? Sind hier Maßnahmen zur Verbesserung geplant?

Alle von der Grundschule am Fuchsberg angesprochenen möglichen Maßnahmen wurden oder werden noch abschließend beendet.

 

Frage 6: Dem Berliner Radverkehrsplan ist zu entnehmen, dass die Apfelwicklerstraße Teil des Ergänzungsnetzes werden soll. Welche langfristigen Pläne werden verfolgt, um diese Straße innerhalb dieses Netzes zu entwickeln?

Hier sind die nächsten Schritte der Umsetzung noch nicht bekannt.

 

Frage 7: Sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit die Verkehrssicherheit zu erhöhen in der Ausweisung „Anlieger frei“ für die Straße Habichtshorst?

Nein. Das Einhalten einer derartigen Verkehrsreglung ist Aufgabe der Polizei. Dazu sind das Ordnungsamt und die Polizei mehrfach sensibilisiert worden.

 

veröffentlicht am 01.12.2022