Weißenhöher Straße

Warum Tempo 30 vorerst nicht in der Weißenhöher Straße kommt

Die Anwohnerinnen und Anwohner an der Weißenhöher Straße wünschen sich eine Verkehrsberuhigung, um mehr Sicherheit und weniger Lärm zu gewährleisten. Nun wurde von der Senatsverkehrsverwaltung mitgeteilt, dass dies aktuell vor Hürden steht.

Aktuell sieht die Straßenverkehrsordnung als Regelgeschwindigkeit 50 km/h in geschlossenen Ortschaften vor. Davon kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Zum Beispiel, wenn es Straßenschäden gibt, sich in dem Abschnitt ein Kindergarten befindet oder zur Luftreinhaltung. So eine Ausnahme ist in der Weißenhöher Straße nicht gegeben.

Schon lange setzen sich Bündnis 90/Die Grünen für eine erleichterte Anordnung von Tempo 30 im Stadtgebiet ein. Dazu hatte das Land Berlin bereits mehrere Initiativen im Bundesrat gestartet. Erst gestern, am 25. Juni, wurde eine Erfolg erzielt: Die Vision von null Verkehrstoten soll in die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften aufgenommen werden. Außerdem ein Bekenntnis zu leichterer Anordnung von Tempo 30.

Aktuell prüft die Senatsverkehrsverwaltung zusätzlich die Möglichkeit einer Anordnung von Tempo 30 an Hauptstraßen systemisch aufgrund von Lärmschutz.

Ohne eine Änderung der bundesweiten Regelungen stehen die Kommunen vor großen Hürden. Es ist nicht zufriedenstellend, dass das Land Berlin begrenzte Mittel zur Änderung der Geschwindigkeit auf einem Straßenabschnitt hat.

Ich arbeite weiter daran, dass wir Tempo 30 auf der Weißenhöher Straße Realität werden lassen. Eine Möglichkeit sehe ich durch das Herauslösen der Weißenhöher Straße aus dem übergeordneten Straßennetz. Dazu werde ich erneut Kontakt zur Senatsverkehrsverwaltung aufnehmen.

Außerdem ist das Bezirksamt damit beauftragt, ein Verkehrskonzept für das Biesdorfer Zentrum zu erarbeiten. Dabei soll geprüft werden inwieweit die Idee eines Kiezblocks umgesetzt werden kann, bei der Durchgangsverkehr vermieden wird und ausschließlich Anliegern die Zufahrt gewährt wird. Auch zusätzliche Querungen für Fußgänger sollen dabei geprüft werden.

 

veröffentlicht am 26.06.2021