Grabensprungbrücke

Grabensprung-Brücke wird vernachlässigt

Schon in 2021 habe ich über die Schadstellen an der Grabensprung-Brücke berichtet. Mit einer erneuten Anfrage über meinen Kollegen Stefan Ziller im Abgeordnetenhaus, habe ich mich nach dem aktuellen Stand erkundigt. Und die Antwort ist wieder einmal ernüchternd.

Es fängt mit den Zuständigkeiten an: Die Senatsverwaltung ist für die Brücke und das Geländer als solches zuständig. Die An- und Abfahrten sind jedoch in Zuständigkeit des Bezirkes.

Wie unterschiedlich die beiden Bereiche instand gehalten werden, kann man vor Ort gut sehen: Während das Brückengeländer in einem guten Zustand ist, wurde der Rost an den Handläufen im Bereich der Bezirkszuständigkeit nicht entfernt und der letzte Anstrich mit Rostschutz liegt lange zurück.

Aufgrund dessen sieht die Senatsverwaltung, die auf die Anfrage geantwortet hat, in ihrem Bereich auch keinerlei Handlungsbedarf außer der regelmäßigen Kontrolle. Auf die Schäden im Bereich der An- und Abfahrten wurde nicht eingegangen.

Es ist absolut inakzeptabel, wenn die Infrastruktur in unserer Nachbarschaft dem Verfall überlassen wird.

Trotz der Ankündigen in 2021 durch den Bezirk wurden die Handläufe nicht erneuert, auch nicht teilweise. Ich werde zur nächsten Bezirksverordnetenversammlung einen Antrag einbringen, womit das Bezirksamt aufgefordert wird, sich der Thematik anzunehmen.

Den genauen Wortlaut der Antwort auf die Anfrage können Sie hier nachlesen:

Frage 1: Wie wertet der Senat den Zustand der Fußgängerbrücke über die U5 am Grabensprung insgesamt und im speziellen der Geländer?

Die Fußgängerbrücke Grabensprung befindet sich mit einer Bauwerksnote von 2,2 im Ergebnis einer Bauwerksprüfung aus dem Jahr 2021 in einem befriedigenden Zustand (Zustandsnotenbereich 2,0 bis 2,4). Das Bauwerk unterliegt der Problematik der Spannungsrisskorrosionsgefahr an den Spanngliedern und insofern einem verkürzten Prüfzyklus. Die Füllstabgeländer des Bauwerkes weisen vereinzelt Korrosionsschäden auf. Die konstruktive Ausbildung der Geländer entspricht den Vorgaben zum Zeitpunkt der Errichtung, weicht jedoch geringfügig von heutigen Maßstäben ab. Es liegt Bestandsschutz vor. Die Verkehrssicherheit des Geländers ist gegeben.

Frage 2: Für wann ist eine Erneuerung vorgesehen?

Eine Erneuerung der Brücke ist derzeit nicht vorgesehen.

Frage 3: Von welchen Kosten geht der Senat für eine Instandsetzung der Geländer aus?

Eine Instandsetzung der Geländer ist nicht vorgesehen, so dass keine Kostenschätzung vorliegt. Die Beseitigung der lokalen Korrosionsschäden erfolgt im Zuge der laufenden Bauwerksunterhaltung.

Frage 4: Welche weiteren Instandsetzungen sind an dem Brückenbauwerk vorzunehmen und wer ist jeweils zuständig?

Zuständiger Träger der Straßenbaulast für das Bauwerk ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Es sind derzeit keine weiteren Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich und geplant.

Frage 5: Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Rolle „Ergänzungsnetz“ gemäß Radverkehrsplan zu erfüllen bzw. sieht der Senat Konflikte bei gleichzeitiger Nutzung als Fuß- und Radverkehrsbrücke?

Die Brücke wird mit Wegweisung als ausgeschilderte Radverkehrs-Route genutzt. Der Senat hat keine Erkenntnisse über die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Nutzungskonflikte. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 2 und 4 verwiesen.

 

Den Antragstext können Sie hier nachlesen:

Garbensprung-Brücke instandsetzen

Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Handläufe der Grabensprungbrücke vom Rost zu befreien und Rostschutzfarbe aufzutragen. Zukünftig soll die Pflege der Handläufe der Instandhaltung der Brückengeländer durch die Senatsverwaltung angepasst werden, sodass Synergieeffekte genutz werden.

Begründung:
Die Brückengeländer in Zuständigkeit der Senatsverwaltung sind in einem guten Zustand, während die Handläufe in Zuständigkeit des Bezirkes stark verrostet sind. Die Infrastruktur des Bezirkes darf nicht dem Verfall überlassen werden. Bereits 2021 wurde das Bezirksamt darauf aufmerksam gemacht.

 

veröffentlicht am 20.08.2023