Kohlweißlingstraße: Düstere Aussichten für Verkehrsberuhigung
An der Kohlweißlingstraße befinden sich zwei Kindergärten und viele Schulkinder der Fuchsberg-Grundschule queren die Fahrbahn auf ihrem Schulweg. Zu den Einrichtungen gibt es viel An- und Abreiseverkehre. Nicht immer werden die vorgeschriebenen 30 km/h eingehalten. Besorgte Eltern hatten sich an mich gewandt, weil sie um die Sicherheit ihrer Kinder fürchten.
Bei der Straße handelt es sich um eine reine Wohngebietsstraße. Hier ist also das Fachamt des Bezirkes alleine zuständig und kann tätig werden.
Das Bezirksparlament hat deswegen den Beschluss gefasst umfassende Sicherheitsmaßnahmen vom Bezirksamt einzufordern.
Der Beschlusstext lautet:
Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Kohlweißlingstraße zu planen und umzusetzen. Insbesondere wegen eines vorhandenen und eines weiteren entstehenden Kindergartens. Zum Beispiel sollen dabei Dialogdisplays oder physische Maßnahmen (wie Kissen, Schwellen oder ähnliches) geprüft werden.
Da inzwischen einige Zeit verstrichen ist und bisher keine der oben genannten Maßnahmen ergriffen wurden, habe ich nachgehackt. Die Antwort: Es „[…] werden keine weiteren verkehrsberuhigten Maßnahmen in der Kohlweißlingstraße durchgeführt.“
Das ist nicht nachvollziehbar. Was braucht es eigentlich noch außer Regelverletzungen im Straßenverkehr, Interventionen der Elternschaft und einem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung bis das Fachamt Maßnahmen ergreift? Ich werde nicht locker lassen und weiter dazu in den Ausschüssen nachfragen und eine Umsetzung einfordern.
Den genauen Wortlaut der Antwort können Sie hier nachlesen:
Frage: Welche konkreten Prüfungen führt das Bezirksamt zur Drucksache 0365/IX „Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Kohlweißlingstraße in Berlin-Biesdorf“ entsprechend der Antwort auf die Drucksache 1424/IX durch und wann soll diese abgeschlossen sein – insbesondere, da doch klare Maßnahmen im Beschluss formuliert wurden: Kissen oder Schwellen und Dialogdisplays? Die Kohlweißlingstaße als Sackgasse und als reine Anliegerstraße macht keine weiteren verkehrsberuhigenden Maßnahmen notwendig.
Es handelt sich hier um einen verkehrsberuhigten Bereich, der keinen Durchgangsverkehres aufweist. Die Verkehrsmenge ist als gering einzustufen und es ist auch kein Unfallschwerpunkt. Aus diesem Grund werden keine weiteren verkehrsberuhigten Maßnahmen in der Kohlweißlingstraße durchgeführt.
veröffentlicht am 02.01.2024