Zebrastreifen über die Weißenhöher Straße werden geprüft
Nachdem die Wohngebiete rund um die Weißenhöher Straße entstanden sind, wurde schnell klar, dass der Durchgangsverkehr ein Problem für die Anwohnerschaft darstellt. Nicht nur durch den Lärm, sondern auch die hohe Geschwindigkeit durch mangelnde Überwege.
2021 hat die Bündnisgrüne Gruppe bereits in der Bezirksverordnetenversammlung den Antrag gestellt Maßnahmen zu ergreifen. Dieser Vorschlag wurde beschlossen. Mit einer aktuellen Anfrage habe ich mich nach dem Stand erkundigt. Schließlich ist schon einige Zeit verstrichen.
In einem ersten Schritt wurde bereits unter der grünen Senatorin Regine Günther Tempo 30 vor dem Seniorenzentrum angeordnet. Leider wird das nicht immer eingehalten und ein zusätzlicher Hinweis auf der Fahrbahn wäre gut. Das wird allerdings vom Fachamt nicht so gesehen. Zitat:
„Eine weitere Markierung, zusätzlich zu der vorhandenen Beschilderung, ist gemäß der StVO nicht erforderlich.“
Auch eine ganztägige Anordnung von Tempo 30, welche auch am Wochenende gilt, möchte das Straßen- und Grünflächenamt nicht umsetzen. Offenbar sollen die Senioren in der Woche ihre Besorgungen erledigen und am Wochenende nicht das Haus verlassen? Diese zeitliche Beschränkung von Tempo 30 auf Werktage ist bei einem Kindergarten nachvollziehbar, nicht aber bei Seniorenwohnungen.
Die gute Nachricht: Fußgängerüberwege werden tatsächlich geprüft. Allerdings werden dazu zuerst altmodisch Verkehrszählungen vorgenommen. Ein Zebrastreifen wird nur umgesetzt, wenn er sich auch lohnt. Sprich: Es gibt eine gewisse Anzahl an Menschen, die über die Straße geht und gleichzeitig eine hohe Anzahl an Fahrzeugen auf der Straße.
Ich halte dazu weiter auf dem Laufenden.
Den genauen Wortlaut der Antworten können Sie hier nachlesen:
Frage 1: Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um die Übergangssituation über die Straße zu verbessern bzw. welche sind noch geplant?
Das Bezirksamt hat eine Anfrage bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klima- schutz und Umwelt (SenMVKU), FGÜ Arbeitsgruppe, gestartet, einen FGÜ in der Weißenhöher Straße zu planen. Aktuell soll eine Zählung vor Ort durchgeführt werden. Die Entscheidung wird von SenMVKU getroffen.
Frage 2: Wie ist der Umsetzungsstand der Drucksache 2394/VIII „Verkehrsberuhigung Weißenhöher Straße/ Grabensprung“?
Seitens der SenMVKU wird ein FGÜ in der Weißenhöher Straße an zwei Stellen durch Verkehrszählungen vor Ort geprüft. Das Wohngebiet nahe der Minsker Straße ist bereits eine Tempo 30 Zone. Das Wohngebiet zwischen der Weißenhöher Straße und Alt-Biesdorf ist eine Privatfläche mit Privatstraßen. Hier ist der Bezirk nicht zuständig. Im Bereich des Haupt- verkehrsnetzes der Weißenhöher Straße ist die Beschilderung „Anlieger frei“ nicht zulässig. Der Bereich der Weißenhöher Straße, ab Grabensprung, kann die Beschilderung „Anlieger frei“ bekommen, jedoch ist diese Beschilderung nicht überwachbar und auch nur schwer zu ahnden, da eine Missachtung nur schwer nachweisbar ist. Die Polizei hat bereits mehrfach an anderer Stelle die Schwierigkeiten der Kontrolle mitgeteilt, da auch hier der Personal- mangel Kontrollen nicht möglich machen. Daher ist eine Umsetzung nur begrenzt sinnvoll und wird kaum Wirkung zeigen.
Frage 3: Wie ist der Umsetzungsstand der Drucksache 2392/VIII „Geschwindigkeitsbegrenzung Weißenhöher Straße“, insbesondere der ganztägigen Anordnung – auch am Wochenende?
Das SGA hat eine Anfrage auf eine dauerhafte Anordnung auf Tempo 30 bei der SenMVKU beantragt. Daraufhin wurde vor dem Seniorenheim eine Tempo 30 Beschränkung angeordnet. Da in der Weißenhöher Straße in diesem Bereich der Bus fährt und dieser Bereich kein Unfallschwerpunkt ist und auch keine weiteren ausreichenden Begründungen für eine weitere Reduzierung des Hauptverkehrsnetzes vorliegen, lässt hier die StVO keine weitere Begrenzung der Geschwindigkeit zu. Das SGA erwartet hier auch keine weitere Änderung der verkehrsrechtlichen Anordnung (VRAO) durch SenMVKU.
Frage4 : Kann sich das Bezirksamt die Kennzeichnung von Tempo 30 auch auf dem Fahrbahnbelag vorstellen, analog zur Heesestraße?
Eine weitere Markierung, zusätzlich zu der vorhandenen Beschilderung, ist gemäß der StVO nicht erforderlich. Ein Überangebot an Markierungen und Beschilderungen ist nicht zulässig und müsste mit der entsprechenden Notwendigkeit begründet werden. Die Notwendigkeit wird vom SGA nach erfolgter Prüfung nicht erkannt.
veröffentlicht am 02.01.2024