In aktuellen Flugblättern informiert die CDU über die Absicht des Eigentümers des Grundstücks vom ehemaligen Preisgewitter dort eine Entwicklung vorzunehmen. Über die Nähe zu Investoren kann man natürlich debattieren. Ich konzentriere mich darauf, was schon feststeht:

Noch bis Ende Februar sind Baumfällungen im Land Berlin erlaubt. Denn das Berliner Naturschutzgesetz (NatSchG Bln) verbietet, "Bäume, Gebüsch, Ufervegetation oder ähnlichen Bewuchs in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden, zu fällen, zu roden oder auf andere Weise zu beseitigen".