Noch bis Ende Februar sind Baumfällungen im Land Berlin erlaubt. Denn das Berliner Naturschutzgesetz (NatSchG Bln) verbietet, "Bäume, Gebüsch, Ufervegetation oder ähnlichen Bewuchs in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden, zu fällen, zu roden oder auf andere Weise zu beseitigen".
Die stadtauswärtige Abfahrt von der Märkischen Allee in Alt-Biesdorf, die zur B1/B5 führt, wird ab Montag, dem 6. November, für zehn Tage vollständig gesperrt.
Auf dem Foto wird sehr gut deutlich, dass es dringend mehr Schatten auf dem Spielplatz am Boschpoler Platz braucht.